Verwaltungsgericht Münster entscheidet für mehr Tierschutz in der Pelztierhaltung
9. März 2012 | Autor: __ Vor sechs Jahren wurde vom Bundesrat eine neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung) beschlossen, die auch bessere Haltungsbedingungen für Tiere auf Pelztierfarmen festschreibt. So soll Nerzen zukünftig mind. 1 m² Platz zur Verfügung stehen. Für die Umsetzung wurde den Pelztierfarmbetreibern eine Übergangsfrist von
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