Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in der Flurbereinigung Ahlen Osttangente gewählt
6. Februar 2012 | Von PB | Kategorie: Münster
Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Ahlen Osttangente hat einen Vorstand gewählt. Vorstandsvorsitzender ist Josef Rosendahl.
Des Weiteren wurden Annette Thiemann und Ralf Klockenbusch als weitere Vorstandsmitglieder gewählt. Ihre Vertreter sind Clemens Renvert, Antonius Menke und Wilhelm Haver. Im Namen der Bezirksregierung Münster gratulierte der Hauptdezernent des Dezernates für Ländliche Entwicklung/Bodenordnung der Bezirksregierung Münster, Frank Nießen, dem neuen Vorstand zur Wahl und wünschte allen eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Ahlen Osttangente hat ihren Sitz in Ahlen und setzt sich aus rund 50 Eigentümern und Erbbauberechtigten sowie Trägern öffentlicher Belange und landwirtschaftlicher Berufsvertretungen des 428 Hektar großen Flurbereinigungsgebietes zusammen. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Der Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern und drei Vertretern.
Die Flurbereinigung Ahlen Osttangente ist ein von der Bezirksregierung Münster geleitetes Verfahren zur Bodenordnung und dient dem Bereitstellen von Land für den Bau der Osttangente in Ahlen. Mithilfe der Bodenordnung sollen Schäden und Nachteile für die Landeskultur vermieden oder gemindert werden, beispielsweise das Durchschneiden von landwirtschaftlichen Flächen. Dabei können mehrere Grundstücke eines Besitzers kombiniert werden, um große Umwege zu den Flächen zu vermeiden. Der Ausbau der Osttangente wird von der Guissener Straße bis zur Beckumer Straße in Ahlen erfolgen und das Gebiet der ehemaligen Zeche Westfalen mit dem überörtlichen Straßennetz am östlichen Stadtrand verbinden. Außerdem wird mit dem Bau der Straße zukünftig der Durchgangsverkehr über die Osttangente geführt, um die Ostdurchfahrt der Stadt Ahlen zu entlasten.
Da die Stadt Ahlen das Flurbereinigungsverfahren zum Bau der städtischen Umgehungsstraße beantragt hat, trägt sie auch die Kosten des Verfahrens.
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