Mit Kind zur Fachkraft: Ausbildung in Teilzeit

16. Oktober 2010 | Von PAfA | Kategorie: Münster

Kind und Karriere? Möglich, bieten doch interessante Arbeitszeitmodelle mittlerweile vielfältige Möglichkeiten, Erwerbs- mit Berufsleben zu vereinbaren. Was aber, wenn der Nachwuchs kommt, noch bevor überhaupt eine Ausbildung absolviert wurde? Auch hier gibt es Lösungsmöglichkeiten, wie das Unternehmen AGRAVIS Raiffeisen AG in Kooperation mit der GEBA (Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH) sowie der Arbeitsagentur Münster beweist. Gleich zwei junge Mütter erhalten dort derzeit Gelegenheit, einen Berufsabschluss in Teilzeit zu erwerben.

Die 28-jährige Laura-Elena Mentrup war im vergangenen Jahr die erste junge Mutter, die am münsterschen AGRAVIS-Standort eine Teilzeitausbildung zur Groß- und Außenhandelskauffrau begann. Ihr folgte nun als künftige Bürokauffrau vor wenigen Wochen die 20-jährige Cindy Rodriguez – als „Sahnehäubchen“, wie Bettina Auer, Bereich Personalentwicklung der AGRAVIS Raiffeisen AG, betont. Denn: „Eigentlich waren schon alle Ausbildungsplätze für 2010 vergeben“. Die junge Mutter vermochte dann aber so sehr zu überzeugen, dass extra für sie noch ein Zusatzplatz eingerichtet wurde – in Teilzeit.

Ermöglicht wurde das alles durch das Sonderprojekt BAFF (Betriebliche Ausbildung für Frauen), das durch die GEBA betreut wird. Im Rahmen des Projekts steht für die Teilnehmer, die nicht zwingend weiblich sein müssen, neben beruflicher Orientierung, fachlichen Schulungen sowie Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung auch die Unterstützung der Kontaktaufnahme zu Betrieben auf dem Programm.

Das Ziel ist klar definiert: Der Ausbildungsvertrag und damit eine sichere berufliche Zukunft. Finanziell gefördert wird das Ganze von der Agentur für Arbeit Münster. Eine gute Sache, wie deren Beauftragte für Chancengleichheit, Bettina Riedel, findet: „Die Region kann es sich nicht leisten, in Zeiten des demographischen Wandels auf das Potential dieser jungen Eltern zu verzichten. Daher unterstützen wir das Projekt gern.“

Diese Sicht teilt auch die AGRAVIS, die an ihren rund 300 Standorten in Norddeutschland  in 18 Berufen derzeit 513 junge Frauen und Männer ausbildet. „Das Unternehmen zeigte daher schon beim ersten Kontakt große Offenheit, sich mit diesem interessanten Thema auseinanderzusetzen“, erinnert sich Gabriele Schöpker von der GEBA an die Anfangszeit. Ging es damals noch darum, auszuloten, ob eine solche Form der betrieblichen Lehre für den Arbeitgeber überhaupt in Frage kommt, ist sie mittlerweile gelebte Realität geworden.

Eine Realität, in die sich auch die verschiedenen Bereiche des Unternehmens schnell eingefunden haben. Auer blickt zurück: „Anfangs habe ich überlegt, wie die Mitarbeiter mit einer Teilzeit-Auszubildenden umgehen.“ Mittlerweile sei das aber gar kein Problem: „Es gab nie eine Rückfrage zur Arbeitszeit der beiden.“ Das liege aber auch daran, dass beide zeitlich flexibel seien und da sind, wenn es notwendig ist.

Ermöglicht wird das durch ein stabiles soziales Umfeld und eine regelmäßige Kinderbetreuung durch die Tagesmutter oder Ganztagsschule. Mentrup ergänzt: „Die anderen Auszubildenden verstehen, dass ich nun einmal mehr Verpflichtungen habe als sie.“ Unbedingt notwendig ist aus Sicht aller Beteiligten aber vor allem auch, dass Betrieb und Teilzeit-Azubi zusammenpassen – genau wie bei einem Vollzeit-Azubi.

Von der Fotografin über den Einzelhandelskaufmann bis hin zur KFZ-Mechatronikerin lässt sich die Teilzeitform in fast allen Berufen realisieren – zumindest theoretisch. Denn praktisch sind die potenziellen Azubi erst einmal auf ausreichend ausbildungswillige Betriebe angewiesen. Sie sind derzeit noch Mangelware.

Zu Unrecht, wie Riedel meint. Für sie stellt diese Ausbildungsform vielmehr eine Chance dar: „Viele der jungen Mütter und Väter haben durchaus eine gute schulische Qualifikation und sind sehr motiviert. Außerdem zeigen Sie durch ihre Elternrolle bereits Tag für Tag Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie Belastbarkeit – allesamt Eigenschaften, die letztendlich einem Betrieb zu Gute kommen.“

Auch belastet die reduzierte Ausbildungsvergütung den Betrieb weniger stark – und falls insbesondere kleinere Betriebe nicht ausreichend zeitliche Kapazitäten für einen Vollzeitazubi zur Verfügung stellen können, stellt die Teilzeitausbildung eine echte Alternative dar, über die es sich nachzudenken lohnt.

Weitere Informationen zu diesem Thema sind in der Agentur für Arbeit Münster erhältlich.

Zum Thema:

Die Teilzeitausbildung ist im § 8 des Berufsbildungsgesetzes geregelt und soll jungen Eltern die Möglichkeit geben, trotz Kindererziehung zu einem beruflichen Abschluss zu gelangen. Die zeitliche Verteilung stimmen der Betrieb und der/die Auszubildende dabei gemeinsam ab. Vorgegeben ist allerdings der Besuch der Berufsschule, der wie bei Vollzeit-Azubis verpflichtend ist.

Zu beachten ist, dass sich bei der Teilzeit-Variante die Ausbildungszeit verlängern kann. Das aber nur, wenn einschließlich des Berufsschulunterrichts nicht mindestens 25 Wochenstunden geleistet werden. Sind diese erfüllt, steht der Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit nichts mehr im Wege. Grundsätzlich müssen Teilzeit-Auszubildende mindestens 20 Wochenstunden leisten.

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Schlagworte: Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Ausbildung, Kind

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