Ist der Weg für Wolfgang Heuer endlich frei?
3. Januar 2012 | Von Till Leckebusch | Kategorie: Münster
Letzten Sommer schrieb die Stadt Münster die Stelle zum Beigeordneten der Stadt Münster für Bürgerservice, Ordnung, Personale und Organisation (Dezernat I) aus. 24 Bewerber meldeten sich, wobei zwei Bewerber (Wolfgang Heuer und Jochen Köhnke) übrig blieben. Am 19.10.2011 wählte der Rat der Stadt mit 44 Stimmen Wolfgang Heuer zum Beigeordneten. Hiergegen erhob Köhnke seine Klage.
Das Verwaltungsgericht Münster (VG) entschied heute, dass die Ernennung Heuers rechtmäßig sei. In seiner Begründung schreibt das VG, dass es nicht auf die Fähigkeiten des Bewerbers ankomme, selbst wenn der Bewerber nicht dem Anforderungsprofil entspräche, prüfe das Gericht nur die Verfahrensvorschriften. Damit ließ das Gericht offen, ob Heuer überhaupt dem geforderten Profil entsprechen würde, was Köhnke behauptete.
Trotz des Urteils kann die Stadt Heuer nicht zum Beigeordneten ernennen, da Köhnke zwei Wochen Zeit hat, eine Beschwerde einzulegen, über die dann das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster entscheidet.
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